Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Jung
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Unterhalt

 

Die Düsseldorfer Tabelle 2021 (Stand: 01.01.2021) steht Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung:

 

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/index.php

 

Sie können dieses Zahlenwerk zur Kenntnis nehmen, aber was haben Sie davon? Zum einen handelt es sich weder um ein Gesetz noch sonst um eine verbindliche Rechtsnorm. Zum anderen stellen sich die schwerwiegendsten Probleme bereits bei der Ermittlung des (unterhaltsrechtlich bereinigten) Einkommens der beteiligten Personen: sind Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge zu berücksichtigen, welche Schulden sind abziehbar, wie wird der Wohnwert des Eigenheims verrechnet, in welcher Höhe sind Fahrten zur Arbeit oder zum Umgang mit den gemeinsamen Kindern anzuerkennen? Wie wird das Kindergeld verrechnet? Liegt das Berechnungsergebnis sodann vor, so reicht das vorhandene Einkommen heutzutage oft nicht mehr aus zur Befriedigung sämtlicher Unterhaltsansprüche. Eine Mangelfallberechnung wird erforderlich, für die nach Klärung der unterschiedlichen Rangverhältnisse der Berechtigten eine Quote zu ermitteln ist.

 

Weniger problematisch ist es in der Praxis, sich ein Bild von den genauen Einkommensverhältnissen des Ehepartners zu verschaffen. Das Gesetz gewährt beiden Ehepartnern einen Auskunftsanspruch mit dem Ziel, daß die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und der letzte Steuerbescheid vorzulegen sind. Dieser Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden. Anhand dieser Unterlagen läßt sich sodann das Einkommen ermitteln.

 

Unterhaltsfragen stellen sich nicht nur anläßlich einer Scheidung, vielfach werden Unterhaltszahlungen bereits seit vielen Jahren geleistet oder entgegengenommen, die möglicherweise schon längst nicht mehr gerechtfertigt sind. Dies nicht nur, weil sich die beiderseitigen Einkommensverhältnisse grundlegend geändert haben, sondern auch weil der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren zahlreiche, teils grundlegende Änderungen für angebracht hielt. Am bekanntesten dürfte hier der weitgehende Wegfall des nachehelichen Unterhalts sein. Einer bereits gerichtlich festgesetzten Zahlungsverpflichtung kann man sich in diesem Fall nur durch einen sogenannten Unterhaltsabänderungsantrag entledigen.

Aktuelle Rechtsprechung

Elternunterhalt

 

Unterhalt schulden nicht nur Eltern ihren Kindern, sondern umgekehrt auch Kinder ihren Eltern. Das macht sich insbesondere dann bemerkbar, wenn die Eltern pflegebedürftig werden und die Rente nicht zur Deckung der Pflegekosten ausreicht. In diesem Falle übernehmen häufig Sozialbehörden vorläufig die Zahlung, versuchen dann aber, das Geld von den Kindern zurückzubekommen.

 

Eine solche Zahlungsaufforderung einer Behörde mag insbesondere dann lästig sein, wenn man beispielsweise von seinem Vater wegen der Scheidung der Eltern seit Jahrzehnten nichts gehört hat. Auch wenn es der Vater war, der eigenmächtig jegliche Kontakte abgebrochen und obendrein den Sohn enterbt hat, so sieht der Bundesgerichtshof darin noch keine vorsätzliche schwere Verfehlung, die den Unterhaltsanspruch entfallen ließe (Beschluß vom 12. Februar 2014 – XII ZB 607/12).

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66768&pos=8&anz=35

 

 

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