Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Jung
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Scheidung

Im Scheidungsverfahren herrscht nach gesetzlicher Regelung Anwaltszwang. Wer also einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen möchte, benötigt einen Rechtsanwalt.

 

Das vielerorts umlaufende Gerücht, man könne gemeinsam einen Anwalt nehmen, trifft so nicht zu. Der Rechtsanwalt darf nur einen der Ehepartner beraten und vertreten, alles andere wäre gesetzwidrig. Zulässig ist es allerdings, im Falle einer einvernehmlichen Scheidung und unter der Voraussetzung, daß keinerlei strittige Punkte geklärt werden müssen, dem Ehepartner und seinem Rechtsanwalt die Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht zu überlassen und selbst nur zu allem Ja und Amen zu sagen. Ob und inwieweit man sich dann an den Kosten (in der Regel ab 2000,00 € aufwärts) zu beteiligen bereit ist, ist eine - möglichst frühzeitig zu klärende - Frage des Einvernehmens.

 

Auch um das sogenannte Trennungsjahr ranken sich mancherlei Gerüchte. Wann beginnt es? Wann endet es? Wann muß es verstrichen sein? -

 

Zu Letzterem: im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung. Diese findet in aller Regel erst Monate nach Einreichung des Scheidungsantrags statt, weil das Gericht noch für den sogenannten Versorgungsausgleich die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ermitteln muß. Sollte Ihnen also aus irgendwelchen Gründen steuerlicher, unterhaltsrechtlicher, personenstandsrechtlicher, erbrechtlicher oder einfach nur persönlicher Art an einer möglichst schnellen Scheidung gelegen sein, so gilt es, diesen Umstand zu berücksichtigen.

 

 

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