Im Scheidungsverfahren herrscht nach gesetzlicher Regelung Anwaltszwang. Wer also einen
Das vielerorts umlaufende Gerücht, man könne gemeinsam einen
Auch um das sogenannte Trennungsjahr ranken sich mancherlei Gerüchte. Wann beginnt es? Wann endet es? Wann muß es verstrichen sein? -
Zu Letzterem: im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung. Diese findet in aller Regel erst Monate nach Einreichung des Scheidungsantrags statt, weil das Gericht noch für den sogenannten Versorgungsausgleich die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ermitteln muß. Sollte Ihnen also aus irgendwelchen Gründen steuerlicher, unterhaltsrechtlicher, personenstandsrechtlicher, erbrechtlicher oder einfach nur persönlicher Art an einer möglichst schnellen Scheidung gelegen sein, so gilt es, diesen Umstand zu berücksichtigen.