Mein Interessenschwerpunkt liegt eindeutig im Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet ist in den letzten Jahren so komplex geworden, daß die verantwortungsvolle Bearbeitung eines familienrechtlichen Mandates nur noch möglich ist, wenn man sich beständig und intensiv mit der Materie beschäftigt und damit in Gesetzgebung und Rechtsprechung stets auf dem Laufenden bleibt.
Meinem Schwerpunkt Familienrecht habe ich deshalb eine eigene Seite - mit Untermenüs zu den häufigsten Folgeproblemen und auch den speziellen Kostenfragen - gewidmet.
Selbstverständlich beherrsche ich auch die anderen gängigen Rechtsgebiete wie allgemeines Zivilrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht u.s.w. Denn das Familienrecht läßt sich nicht isoliert betrachten, sondern weist immer einen Bezug zu benachbarten Rechtsgebieten auf. Insbesondere sind im Zusammenhang mit Scheidungs- und Unterhaltsverfahren fast regelmäßig Probleme des Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts (die systematisch zum Sozialrecht gehören) und Steuerrechts zu klären, zu denen der Mandant eine kompetente Hilfe erwarten darf.