Das Familiengericht hat bereits zum Zeitpunkt der Trennung der Eheleute die Möglichkeit, einem der Ehepartner auf Antrag die Nutzung der bisherigen Ehewohnung zuzuweisen. Die Kriterien, nach denen
das zu geschehen hat, sind unterschiedlich und von unterschiedlichem Gewicht. Das Kindeswohl - insbesondere die Kontinuität - wird meist höher
Verfahrensrechtlich ist bei Wohnungsstreitigkeiten in aller Regel ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung sinnvoll und geboten. Aber auch ein solches Eilverfahren nimmt mindestens
einige Wochen in
Welche Gesichtspunkte dabei zu berücksichtigen sind und welche Beweismittel in Betracht kommen, ergibt sich anschaulich aus einem Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.12.2014 - 17 UF 142/14.
Auf diese Weise zuteilen kann der Familienrichter auch
Ein ganz beliebter Streitpunkt ist das Kfz. Hier ist die juristische Vielfalt so unüberschaubar wie das wirkliche Leben. Hat die Hausfrau immer morgens um 6:00 Uhr den Ehemann zur Frühschicht gefahren, dann die Kinder zur Schule gebracht, um anschließend damit ihren Friseurtermin wahrzunehmen, so handelt es sich um die typische Familienkutsche, deren Nutzung vom Familienrichter demjenigen Ehegatten zuzuweisen ist, der sie am meisten benötigt. Fuhr hingegen der allein erwerbstätige Familienvater damit täglich zur Arbeit, und man machte gelegentlich am Wochenende einen gemeinsamen Ausflug ins Grüne, so ist das Fahrzeug ein persönlicher Gegenstand des Mannes, und der Richter darf es nicht einem bestimmten Beteiligten zuweisen. Es kommt also immer auf den Einzelfall an - und mit welchen Argumenten man ihn vor Gericht vorbringt.