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Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Jung
Spindeltalgasse 17
73450 Neresheim
Kontakt
Telefon: +49 7326 9688094
Telefax: +49 7326 9688095
E-Mail: s. Kontaktformular!
Zuständige berufsrechtliche Kammer
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden:
http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung:
DE [Wirtschafts-ID-Nummer 51 024 617 896]
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Gerhard Jung (Anschrift wie oben)
Erklärung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
https://eu-datenschutz.org/:
Ich sammle keinerlei Daten über die Besucher dieser Internetseite. Sollte ein Interessent mir über das Kontakt-Formular seine E-Mail-Adresse übermitteln, werde ich ihm auf diesem Weg eine Antwort
zukommen lassen; ich gehe in diesem Fall davon aus, dass er mit diesem Kommunikationsweg einverstanden ist. Seinem ausdrücklichen Verlangen, diese Daten nach Art. 17 DSGVO zu löschen, werde ich
selbstverständlich nachkommen. Hier der schlichte Wortlaut dieser Vorschrift:
- Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet,
personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer
anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene
Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2
Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche
unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.
- Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie
und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass
eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
- Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
- zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer
Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
- aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3;
- für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89
Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Nicht in die Vorschrift aufgenommen wurde ein Abs. 4., der sinnvollerweise lauten müsste:
„Sollte jemand diese Vorschrift verstanden haben, so hat sie ihren Sinn verfehlt.“