Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Jung
Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Jung

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Gesetzliche Gebühren

Die Höhe der Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/

Die einzelnen Gebühren werden dabei in der Regel auf der Grundlage des Gegenstandswertes/Streitwertes berechnet, wobei für eine Tätigkeit vor Gericht im Normalfall eine 2,5-fache Gebühr, für die außergerichtliche Tätigkeit die 0,8- bis 1,3-fache Gebühr anfällt.. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale (bis zu 20,00 €) und die gesetzliche MwSt.

Die 1,0-Gebühr beträgt nach Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz):

 

 

Gegenstands-
wert
bis … €
Gebühr
… €
  Gegenstands-
wert
bis … €
Gebühr
… €
   500    49,00    50 000 1 279,00
 1 000    88,00    65 000 1 373,00
 1 500   127,00    80 000 1 467,00
 2 000   166,00    95 000 1 561,00
 3 000   222,00   110 000 1 655,00
 4 000   278,00   125 000 1 749,00
 5 000   334,00   140 000 1 843,00
 6 000   390,00   155 000 1 937,00
 7 000   446,00   170 000 2 031,00
 8 000   502,00   185 000 2 125,00
 9 000   558,00   200 000 2 219,00
10 000   614,00   230 000 2 351,00
13 000   666,00   260 000 2 483,00
16 000   718,00   290 000 2 615,00
19 000   770,00   320 000 2 747,00
22 000   822,00   350 000 2 879,00
25 000   874,00   380 000 3 011,00
30 000   955,00   410 000 3 143,00
35 000 1 036,00   440 000 3 275,00
40 000 1 117,00   470 000 3 407,00
45 000 1 198,00   500 000 3 539,00
 

Einen einfachen Kosterechner finden Sie unter https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Start.html

 

 

Anstatt der gesetzlichen Vergütung ist  in außergerichtlichen Angelegenheiten auch die Vereinbarung einer sonstigen Vergütung – zum Beispiel eines Zeithonorars – möglich.

 

Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfe

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei geringem Familieneinkommen für das gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Der Staat übernimmt dann die Vergütung des eigenen Anwalts und die Gerichtsgebühren. Das ist sehr häufig bei einer Trennung von Ehepartnern der Fall, weil neben der Ehewohnung noch eine weitere Wohnung für den ausziehenden Teil finanziert werden muß. Hinzu kommen meist noch Unterhaltszahlungen. Ein Großteil der von mir durchgeführten Scheidungsverfahren ist nur möglich, weil der Gesetzgeber dieses Instrument zur Finanzierung zur Verfügung stellt.

Nähere Hinweise dazu und ein Muster des gesetzlich vorgeschriebenen Formulars finden Sie unter

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

 

Beratungshilfe

Auch für außergerichtliche Beratungen besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich ist und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden nicht ausreichen, die dort anfallenden Gebühren zu zahlen, kann staatliche Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Die Formulare, die für den Antrag gesetzlich vorgeschrieben sind, liegen in der Rechtsberatungsstelle der Amtsgerichte aus, die auch den Beratungsschein ausstellt. Außerdem sind sie erhältlich unter

 

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

 

 

 

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